Meine Leistungen
Baumpflege
Kronenpflege und Kronensicherung durch
- Kürzen und Auslichten der Krone
- Entlasten der Äste
- Einbau von dynamischer oder statischer Sicherung
Baumfällung
in kleinen Stücken
- durch Seilklettertechnik
- mit Hilfe von Arbeitsbühnen oder Autokran
in großen Stücken
- als Fällung ganzer Bäume
- mit Einsatz unserer Baumwinde
Entsorgung
durch Hächseln von Kronenholz
- zum Verbleib bei Ihnen – z.B. zum Mulchen oder als Einfassung Ihrer Beete
- zum platzsparenden Abtransport
durch Aufbereitung zu Brennholz
durch Abtransport zur Entsorgungsstelle
Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung
Vor jedem Auftrag besichtigen wir mit Ihnen den Baum. Hierbei erstellen wir eine Gefährdungsermittlung über baumbezogene Gefahren. Weiter analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Umgebung des Baumes, um notwendige Schutzmaßnahmen für Ihr Anwesen während der Pflegemaßnahmen abstimmen zu können. Anschließend unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Dem Naturschutz verbunden!
Fachgerechte Pflege von Bäumen und vor allem das manchmal notwendige Fällen von Bäumen ist immer auch ein Eingriff in die Natur, der so schonend wie möglich durchgeführt werden soll.
Fällungen im Bereich einer Baumschutzsatzung / im Außenbereich /im Bereich eines Bebauungsplans
Möchten Sie einen Baum fällen lassen und liegt Ihr Grundstück im Bereich einer Baumschutzsatzung, wie es z.B. im Selfkant der Fall ist? In dem Fall muss vor Beginn der Arbeiten bei der Gemeinde ein Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung gestellt werden.
Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich oder innerhalb von Bebauungsplänen, so muss eine Befreiung von dem grundsätzlichen Verbot von Fällungen beantragt werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier: Zum Antrag
Pflege von Hecken
Die Pflege von Hecken gehört nicht zu unserer Kernkompetenz und wir vermitteln Ihnen gerne einen Kollegen, der Ihnen ein kostengünstiges Angebot für die Pflege Ihrer Hecken erteilt.
Für den Fall, dass eine Hecke beschnitten oder beseitigt werden muss, damit der zu pflegende Baum erreicht werden kann, weisen wir vorsichtshalber darauf hin, dass Heckenrodungen aus Naturschutzgründen nur vom 1. Oktober bis einschließlich 28./29. Februar durchgeführt werden dürfen.